Zum einen darf beim Kauf eines Fahrscheins der Preis nicht von Ihrer Staatsangehörigkeit oder dem Ort bzw. der Stelle des Erwerbs abhängen. Zum anderen haben Sie auch bestimmte Rechte, wenn etwas schiefgeht. Dies betrifft Verspätungen und Streichungen, die Sie am Einsteigen hindern…
…und gilt, wenn Sie
einen Hafen in der EU mit einem beliebigen Unternehmen verlassen oder
in einem Hafen in der EU mit einem beliebigen Unternehmen ankommen.
Die Regeln gelten nicht für
Schiffe, die weniger als 13 Fahrgäste befördern,
Schiffe, die höchstens drei Besatzungsmitglieder haben,
Schiffe, die eine einfache Strecke von weniger als 500 Metern zurücklegen,
die meisten historischen Schiffe,
Ausflugs- und Touristenschiffe, sofern sie keine Unterkunft bieten oder höchstens zwei Nächte an Bord verbracht werden.

Empfehlenswert ist Ihren Anspruch innerhalb von zwei Jahren nach dem Vorfall vor Gericht geltend zu machen.
Streichung oder Verspätung
Bei Ausfall oder Verspätung des Dienstes haben Sie während der Wartezeit stets das Recht auf angemessene und rechtzeitige Information über die Gründe und Umstände.
Wenn eine von Ihnen gebuchte Reise gestrichen wird oder sich die Abfahrt um mehr als 90 Minuten verzögert, haben Sie die Wahl:
– Entweder können Sie sich Ihren Fahrschein erstatten lassen und erhalten erforderlichenfalls eine kostenlose Rückreise zum ursprünglichen Abfahrtsort – etwa wenn der eigentliche Zweck Ihrer Reise durch die Verspätung oder Streichung nicht mehr erfüllt werden kann –
– oder Sie können zum frühestmöglichen Zeitpunkt und ohne Zusatzkosten unter vergleichbaren Bedingungen zu Ihrem Endziel befördert werden.
Wenn sich die Abfahrt Ihres Schiffes um mehr als 90 Minuten verzögert, haben Sie in den meisten Fällen außerdem Anrecht auf Mahlzeiten und Erfrischungen im Verhältnis zur Wartezeit, und auf Unterkunft, wenn Sie die Nacht überbrücken müssen.
Wenn sich die Ankunft Ihres Schiffes um mehr als eine Stunde verzögert, haben Sie Anrecht auf Entschädigung. Abhängig von der Dauer der Verspätung beträgt die Entschädigung entweder 25 % oder 50 % des Fahrscheinpreises.
Sie erhalten keine Entschädigung, wenn die Verspätung durch extreme Witterungsverhältnisse oder Naturkatastrophen verursacht wurde.
Beschwerden
Sind Sie der Ansicht, dass Ihre Rechte missachtet wurden, können Sie sich innerhalb von zwei Monaten nach dem betreffenden Vorfall beim Beförderungsunternehmen beschweren. Das Unternehmen muss innerhalb eines Monats reagieren und Ihnen spätestens zwei Monate nach Eingang der Beschwerde einen endgültigen Bescheid geben.
Wenn Sie mit der Antwort nicht zufrieden sind, können Sie sich an die zuständige nationale Behörde English wenden.
Unfälle auf See
Wenn Sie bei einem Unfall auf See verletzt werden, haben Sie Anspruch auf Entschädigung durch das Beförderungsunternehmen oder seine Versicherung. Im Todesfall können Ihre unterhaltsberechtigten Angehörigen die Entschädigung beanspruchen.
Außerdem muss das Unternehmen Sie entschädigen, wenn Ihr Gepäck, Ihre Fahrzeuge oder andere Besitztümer bei einem Unfall auf See verloren gehen oder beschädigt werden.
Wenn Sie eingeschränkt mobil sind, deckt die Entschädigung für Verlust oder Beschädigung von Rollstühlen oder ähnlicher Ausrüstung die Kosten für deren Ersatz oder Reparatur.
Sie haben Anrecht auf einen Vorschuss durch das Beförderungsunternehmen zur Deckung eines unmittelbaren Bedarfs bei Verletzung oder Tod aufgrund folgender Ereignisse:
Schiffbruch
Kentern
Zusammenstoß
Strandung des Schiffes
Explosion oder Brand im Schiff
Defekt des Schiffes
Beschwerden
Eine Klage auf Entschädigung für einen während eines Unfalls auf See erlittenen Verlust oder Schaden können Sie bei einem Gericht des Landes einreichen,
in dem das Beförderungsunternehmen seinen Hauptgeschäftssitz oder seine ständige Niederlassung hat oder
in dem Ihr Abfahrts- oder geplanter Ankunftsort liegt oder
in dem Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben – sofern das Unternehmen dort eine Niederlassung hat und unter die Gerichtsbarkeit dieses Landes fällt, oder
in dem der Reisevertrag abgeschlossen wurde – sofern das Unternehmen eine Niederlassung in dem Land hat und seiner Gerichtsbarkeit untersteht.
Bei Verlust oder Beschädigung Ihres Gepäcks müssen Sie das Beförderungsunternehmen schriftlich darüber in Kenntnis setzen. Im Idealfall sollten Sie dies entweder bei Verlassen des Schiffs oder bei Auslieferung Ihres Gepäcks tun. Allerspätestens müssen Sie das Unternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Ausschiffung bzw. Auslieferung des Gepäcks informieren. Tun Sie das nicht, verlieren Sie Ihren Entschädigungsanspruch.
Im Allgemeinen müssen Sie Ihren Anspruch innerhalb von zwei Jahren nach dem Vorfall vor Gericht geltend machen. Wann diese Frist zu laufen beginnt, kann jedoch von der Art des Verlustes oder Schadens abhängen.
Quelle: europa.eu, Stand 12.04.2017Nächster Artikel Fluggastrechte