Was tun, wenn…? 10 Fragen und Antworten über die Rechte von Flugreisenden

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Bei einer europäischen Fluggesellschaft ist vor kurzem mein Gepäck verloren gegangen. Ich habe mich bei der Fluggesellschaft beschwert, bin mit der Reaktion jedoch nicht ganz zufrieden. Kann ich bei einer anderen Stelle Beschwerde einlegen? JA. Bei grenzüberschreitenden Flügen können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum in Ihrem Land wenden. Bei Inlandsflügen wenden Sie sich an ein nationales Verbraucherzentrum Ihres Landes.

Als ich vor kurzem ein Flugticket buchte, hat mich beim Zahlungsvorgang der tatsächliche Endpreis einschließlich Steuern und Gebühren sehr überrascht. Fluggesellschaften müssten doch sicher den Endpreis des Tickets einschließlich Steuern und Gebühren von Beginn an anzeigen? JA. Auch der Preis jeder einzelnen Komponente (Tarif, Steuern, Gebühren, Zuschläge, Entgelte) muss deutlich sichtbar angezeigt werden.

Habe ich Rechte bei einer Flugannullierung, wenn ich von außerhalb der EU anreise, z. B. aus den USA nach Paris? JA – vorausgesetzt, Ihre Fluggesellschaft hat eine Lizenz in einem europäischen Land.

Ich hatte einen Flug von London nach Barcelona gebucht. Wegen starken Verkehrs kam ich erst spät am Flughafen an, aber gerade noch rechtzeitig vor dem Schließen des Gates. Ich durfte jedoch nicht in das Flugzeug einsteigen. Habe ich irgendwelche Rechte? NEIN, da Sie nicht innerhalb der vorgeschriebenen Zeit am Abfertigungsschalter waren.

Gibt es eine Frist für rechtliche Schritte, um Entschädigung für einen annullierten Flug einzufordern? Die Bestimmungen hängen von den nationalen Gesetzen der einzelnen europäischen Länder ab und sind daher EU-weit unterschiedlich.

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Habe ich Rechte, wenn ich nicht an Bord meines Anschlussfluges gehen darf, da ich wegen einer Verspätung meines ersten Fluges zu spät zum Gate gekommen bin? JA – wenn Sie die Flüge zusammen gebucht haben, muss Ihnen die Fluggesellschaft die Wahl lassen zwischen den folgenden Optionen: i) Erstattung des Flugpreises und frühestmöglicher Rückflug zum Abflug-Flughafen, ii) frühestmögliche anderweitige Beförderung zu Ihrem Endziel oder iii) Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt Ihrer Wahl unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen und je nach Sitzplatzverfügbarkeit. Falls Sie umgeleitet werden und Ihr Endziel mit einer Verspätung von 3 Stunden oder mehr erreichen, haben Sie Anspruch auf Entschädigung.

Mein Flug sollte heute Morgen von London starten, aber jetzt erhielt ich gerade eine SMS von der Fluggesellschaft, dass der Flug annulliert wurde. Habe ich irgendwelche Rechte? JA, und zwar nach dem EU-Recht. Sie haben Anspruch auf Erstattung der Gesamtkosten Ihres Tickets für den Teil der Reise, den Sie nicht antreten konnten, oder auf anderweitige Fortsetzung der Reise zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Wenn Sie bereits am Flughafen sind und sich für die anderweitige Fortsetzung der Reise entscheiden, haben Sie außerdem Anspruch auf Mahlzeiten und Erfrischungen im Verhältnis zur Wartezeit sowie auf zwei Telefonanrufe, Textnachrichten oder E-Mails. Ferner haben Sie Anspruch auf Unterbringung, wenn Sie Ihre Reise erst am Tag nach Ihrem geplanten Flug fortsetzen können, und unter Umständen auf finanzielle Entschädigung.

Mein Flug hat vier Stunden Verspätung. Habe ich Anspruch auf finanzielle Entschädigung? Wenn Ihr Flug eine Verspätung von mehr als drei Stunden hat, haben Sie eventuell Anspruch auf finanzielle Entschädigung, sofern die Fluggesellschaft nicht nachweisen kann, dass die Verspätung durch „außergewöhnliche Umstände” verursacht wurde, welche nicht durch zumutbare Maßnahmen hätten vermieden werden können.

Bei meiner Ankunft am Abfertigungsschalter erfuhr ich, dass mein Flug von Brüssel nach London annulliert wurde. Ich entschied mich, die Reise zu stornieren. Die Kosten meines Tickets sollten mir erstattet werden, und ich sollte eine finanzielle Entschädigung erhalten. Wochen später habe ich immer noch nichts erhalten. Gibt es eine Frist für die Zahlung von Erstattungen und Entschädigungen? JA. Sie hätten die Kosten Ihres Tickets innerhalb von sieben Tagen nach der Annullierung des Fluges erstattet bekommen müssen. Die Zahlung einer Entschädigung hängt von dem Grund für die Annullierung des Fluges ab. Das EU-Recht sieht jedoch keine Frist für die Zahlung einer Entschädigung vor.

Habe ich nur für annullierte Flüge Anspruch auf Schadensersatz, oder kann ich auch für Flugverspätungen eine Entschädigung erhalten? Ihr Anspruch gilt in beiden Fällen. Bei Annullierung/Verspätung Ihres Fluges erhalten Sie keine Entschädigung, wenn die Annullierung oder Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen war, zum Beispiel auf schlechtes Wetter. In einem solchen Fall haben Sie möglicherweise keinen Anspruch auf Entschädigung; die Fluggesellschaft muss Ihnen aber Unterstützung (Erstattung oder anderweitige Fortsetzung der Reise) anbieten und für Betreuung (Mahlzeiten und/oder Unterkunft) sorgen, während Sie auf die anderweitige Fortsetzung der Reise warten.

Quelle: europa.eu Stand, 08.08.2017
 

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Die erste Wahlverwandtschaft entschied über den Ehrgeiz, die zweite über den Lesestoff und die dritte über den Blick auf die Welt. Denen wird sowohl das Leben als auch das Wohlleben geschuldet. Athen: geboren/aufgewachsen/studiert/arbeitend. Köln: gelebt/studiert. Deutsch: Berufssprache. Texte: schreiben/lesen/lektorieren. Natürlich gibt es mehr Zahlen, Orte, Fakten, Firmen.

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