Die Lockerung einer Reihe von Maßnahmen wurde angekündigt. Insbesondere beschloss die Regierung auf Empfehlung der Gesundheitskommission:
Die Maskenpflicht im Freien wird abgehoben. Es bleibt im Innenbereich obligatorisch, aber auch im Außenbereich, wo es Menschenmengen gibt.
Diese Maßnahme gilt ab Donnerstag, 24. Juni um 5 Uhr morgens.
Ab Montag, 28. Juni:
- Die nächtliche Ausgangssperre wird aufgehoben.
- Befreiung von vollständig geimpften Arbeitnehmern von der Pflicht zur Durchführung von Selbsttests am Arbeitsplatz und von Sportlern in Fitnessstudios, 15 Tage nach Abschluss der Impfung (und der zweiten Dosis, wenn es sich um einen Zwei-Dosen-Impfstoff handelt).
- Im Restaurant, ein Tisch für 10 Personen.
Bezüglich des Betriebs der organisierten Strände ist eine maximale Anzahl von 120 Personen pro 1.000 qm festgelegt für einen Strandbereich mit kontrolliertem Eingang.