Griechenland lockt Ausländer mit flat-Rate Steuern!

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Für Rentner, die ihren steuerlichen Wohnsitz in Griechenland ab 2021 und für die nächsten 15 Jahre verlegen, wird eine unabhängige jährliche Steuer von 7% erhoben, während Arbeitnehmer, die ihren steuerlichen Wohnsitz verlegen, ebenfalls eine günstige Besteuerung für ihr Einkommen aus bezahlter Beschäftigung erhalten und aus der individuellen Geschäftstätigkeit in Griechenland. Für künftige Anleger, die laut Steuergesetz Investitionen im Wert von 500.000 € abschließen müssen, wird die Besteuerung ihres Einkommens erheblich gesenkt. Dies wird durch die Steuervorschriften für die Bereitstellung von Anreizen für Ausländer zur Verlegung ihres Steuerzentrums nach Griechenland vorgesehen. Sowohl das langjährige Ziel Griechenlands, ein Investitionszentrum zu werden, als auch die globale Pandemie tragen zu einer erstaunlichen Dynamik bei: Digitale Nomaden, Investoren und Rentner können das Wetter, die Kultur und den Lebensstil mit erheblichen Steuervorteilen genießen. In einigen Fällen, wie zum Beispiel bei Rentnern, ist Griechenland seit vielen Jahren ein fast ständiger Wohnort, wie auf Kreta, Rhodos, auf dem Peloponnes und auf der Chalkidiki. Erst jetzt werden ihnen erhebliche steuerliche Anreize geboten, ihren ständigen Wohnsitz zu verlegen!

Sonne, Meer und … niedrige Steuern!

Die jüngste Gesetzgebung hat bereits das Interesse vieler ausländischer Rentner geweckt, die das milde Klima und den Lebensstil als das wichtigste ansehen und sowohl sich selbst als auch ihre Bürovertreter zur Information an die Finanzämter in Griechenland strömen. Sonne, Meer und Nahrung sind heute die Säulen für ein qualitativ hochwertiges Leben der Nordeuropäer. Auf der Grundlage dieses Kriteriums, hauptsächlich anlässlich steuerlicher Anreize, entscheiden sie über den großen Schritt der Umsiedlung.

Die positiven Auswirkungen von Steueranreizen spiegeln sich bereits wider. Die Frage der Verlegung des Wohnsitzes deutscher Rentner in Griechenland mit verlockenden steuerlichen Anreizen beschäftigt die deutsche Presse weiterhin. So wird das Thema nach der Erstveröffentlichung des Finanzblatts “Handelsblatt” auch von “Focus” erwähnt und gleichzeitig das Feld erweitert, an das sich die steuerlichen Anreize an andere Kategorien wie Arbeitnehmer und Investoren richten.

Griechenland als Digital- und Investitionsziel

Griechenland möchte bei Covid19 Punkte für ein erfolgreiches Krisenmanagement sammeln und möchte zusammen mit der Förderung der digitalen Infrastruktur und des Gesundheitssystems das Land zu einem Top-Ziel für digitale Nomaden machen, indem es ein komplettes Dienstleistungspaket schafft, das Investoren anziehen kann. Letztere müssen nachweisen, dass sie sich selbst oder einen Verwandten oder durch eine juristische Person oder juristische Person, an der bzw. in der sie die Mehrheit der Aktien oder Aktien halten, in Immobilien oder Unternehmen oder Wertpapiere oder Aktien oder Beteiligungen an juristischen Personen investieren Personen oder juristische Personen mit Sitz in Griechenland mit einem Betrag von mindestens 500.000 €.

Analytisch der gesamte Prozess zur Aufnahme in den neuen Vorschriften

Die Anforderungen, das Verfahren und die Vorteile der Verordnung werden von Georgios Kalfas, Steuerberater A’ Klasse und CEO von Atlas Consulting, ausführlich analysiert. Er wird uns in jedem Schritt des Prozesses durch die Darstellung der Möglichkeiten und der wichtigsten Punkte führen!

Herr Kalfas, könnten uns das spezielle Steuersystem für Gebietsfremde (non dom) und die umfassenden Erleichterungen erläutern?

Für die Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz verlegen und die Investition tätigen, zahlen sie jedes Steuerjahr eine Pauschalsteuer von einhunderttausend (100.000) Euro, unabhängig von der Höhe des im Ausland erzielten Einkommens. Die natürliche Person hat die Möglichkeit, die Ausweitung der Anwendung der spezifischen Bestimmungen auf einen Verwandten (Ehepartner und Verwandte oder Nachkommen in einer geraden Linie) zu beantragen, und in diesem Fall wird ein Steuerbetrag in Höhe von zwanzigtausend (20.000) Euro für jeden Verwandten gezahlt. Die Steuer wird jedes Steuerjahr in einer (1) Rate bis zum letzten Arbeitstag im Juli gezahlt.

Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz verlegen und im Ruhestand sind, zahlen -bei der Aufnahme ihres Antrags in eine alternative Steuermethode- jedes Steuerjahr eine Steuer in Höhe von sieben Prozent (7%) für das gesamte erworbene Einkommen im Ausland. Die Steuer wird für jedes Steuerjahr in einer (1) Rate bis zum letzten Arbeitstag im Juli gezahlt und nicht durch andere Steuerverbindlichkeiten oder Guthaben der Person ausgeglichen, die der alternativen Steuermethode unterworfen war. Jede Steuerschuld der natürlichen Person für dieses Einkommen beschränkt sich auf der Zahlung dieser Steuer.

Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz verlegen und erwerbstätig sind oder ihre Dienstleistungen mit einem Beschäftigungsverhältnisstatus gemäß den Zielen des Einkommensteuergesetzbuchs anbieten, sind bei Annahme ihres Antrags von der Einkommensteuer und der Solidaritätssteuer befreit für fünfzig Prozent (50%) ihres Einkommens, das sie während des Steuerjahres in Griechenland verdienen.

Können Sie uns die Bedingungen für die Aufnahme in die Bestimmungen für alle Kategorien von Interessengruppen beschreiben?

Im Falle von Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz verlegen und die Investition tätigen, dürfen sie in den letzten sieben (7) der acht (8) Jahre vor der Verlegung ihres steuerlichen Wohnsitzes nach Griechenland keine steuerlichen Einwohner Griechenlands gewesen sein und nachweisen, dass sie selbst oder ein Verwandter investieren oder dass die Investition über eine juristische Person oder eine juristische Person getätigt wird, an der bzw. in der sie die Mehrheit der Aktien oder Anteile an Immobilien oder Unternehmen oder Wertpapieren oder Aktien oder Beteiligungen in juristischen Personen mit Sitz in Griechenland. Die Höhe dieser Investition darf nicht weniger als fünfhunderttausend (500.000) Euro betragen. Die Investition muss innerhalb von drei (3) Jahren ab dem Datum der Einreichung ihres Antrags auf Aufnahme in die alternative Besteuerungsmethode abgeschlossen sein.

Bei Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz verlegen und im Ruhestand sind, dürfen sie in den letzten fünf (5) der sechs (6) Jahre vor der Verlegung ihres steuerlichen Wohnsitzes nach Griechenland keine steuerlichen Einwohner Griechenlands gewesen sein ihren steuerlichen Wohnsitz in einem Staat, mit dem ein Abkommen über die administrative Zusammenarbeit im Steuerbereich mit Griechenland in Kraft ist.

Bei Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz verlegen und ihre Dienstleistungen mit einem Beschäftigungsstatus erbringen, dürfen sie in den letzten fünf (5) der sechs (6) Jahre vor der Verlegung des steuerlichen Wohnsitzes keine steuerlichen Einwohner Griechenlands gewesen sein in Griechenland, um ihren steuerlichen Wohnsitz von einem EU-Mitgliedstaat zu übertragen. oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder aus einem Staat, mit dem ein Abkommen über administrative Zusammenarbeit im Steuerbereich mit Griechenland in Kraft ist, um Dienstleistungen in Griechenland im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zu erbringen, das entweder mit einer inländischen juristischen Person oder juristischen Person ausgeübt wird, oder in einer ständigen Niederlassung eines ausländisches Unternehmen in Griechenland und zu erklären, dass sie mindestens zwei Jahre in Griechenland bleiben werden.

Gibt es Fallstricke, die die Interessengruppen berücksichtigen sollten, z. B. Doppelbesteuerung, Fristen?

Bei den Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz verlegen und die Investition tätigen, wird eine Steuer, die von denselben Personen im Ausland für die durch die alternative Steuermethode abgedeckten Einkünfte gezahlt wird, mit einer ihrer Steuerverbindlichkeiten in Griechenland nicht verrechnet. Der Antrag auf Übertragung des Steuerwohnsitzes, der der für diesen Fall im Ausland geltenden alternativen Art der Einkommensteuer unterliegt, ist bis zum 31. März des jeweiligen Steuerjahres bei der Steuerverwaltung einzureichen.

Bei Rentnern wird der Antrag auf Übertragung des Steuerwohnsitzes bis zum 31. März des jeweiligen Steuerjahres bei der Steuerverwaltung eingereicht. Innerhalb derselben Frist können sie einen Antrag auf Aufnahme in die alternative Art der Besteuerung von Einkünften aus dem Ausland stellen, die aus Renten und natürlichen Personen stammen, die die Bedingungen erfüllen und ihren steuerlichen Wohnsitz in Griechenland bereits im vorangegangenen Steuerjahr verlegt haben.

Wenn Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz verlegen und ihre Dienstleistungen mit Beschäftigungsstatus erbringen, in einem Steuerjahr die Bedingungen nicht erfüllen, unterliegen sie nicht mehr den einschlägigen Bestimmungen des jeweiligen Steuerjahres und werden fortan besteuert alle Einkünfte aus bezahlter Arbeit, die sie in Griechenland erwerben. Auch die alternative Besteuerungsmethode für diesen Fall gilt ausschließlich für die Besetzung neuer Arbeitsplätze. Der Antrag auf Verlegung des Steuerwohnsitzes zur Aufnahme in die spezifischen Vorschriften wird der Steuerverwaltung innerhalb des Jahres nach Inanspruchnahme der Dienstleistung und spätestens am 31. Juli dieses Jahres vorgelegt.

Für weitere Informationen über den Prozess wenden Sie sich bitte an A.TL.AS Consulting, ein Steuerberatungsfirma mit 5 Jahrzehnten Geschichte auf dem griechischen und ausländischen Markt. Das Unternehmen betreibt als “One-Stop-Shop” (One-Stop-Shop für Unternehmensgründungs-, Buchhaltungs-, Steuer-, Rechts-, Geschäfts- und Einwanderungslösungen) und bietet Dienstleistungen und Lösungen in ganz Griechenland und im Ausland mit Beständigkeit, Unmittelbarkeit und Zuverlässigkeit an doppelte Auszeichnung bei den Accounting Awards 2020 für Extroversion und ihre 49-jährige Präsenz im Steuer- und Beratungssektor!


Athen: Ag.Dimitriou 41, 18546, Pireaus +2103004160 Thessaloniki: Gianni Chalkidi 32, 54249, +302310310910
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Die erste Wahlverwandtschaft entschied über den Ehrgeiz, die zweite über den Lesestoff und die dritte über den Blick auf die Welt. Denen wird sowohl das Leben als auch das Wohlleben geschuldet. Athen: geboren/aufgewachsen/studiert/arbeitend. Köln: gelebt/studiert. Deutsch: Berufssprache. Texte: schreiben/lesen/lektorieren. Natürlich gibt es mehr Zahlen, Orte, Fakten, Firmen.

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