Die Regierung beschloss, die saisonalen Touristenunterkünfte bis Ende April zu schließen. Nach der Auferlegung der Maßnahme zur vorübergehenden Schließung von saisonalen Touristenunterkünften vom 15.3.2020 bis 30.4.2020″, veröffentlicht im Staatsanzeiger, wird entschieden: “Vorübergehendes Betriebsverbot im gesamten Staat aus präventiven Gründen der öffentlichen Gesundheit für den Zeitraum vom 15.3.2020 bis 30.4.2020 der saisonalen Touristenunterkünfte. Für diejenigen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung in Betrieb waren, tritt das vorläufige Verbot am 23.3.2020 in Kraft und gilt bis zum 30.4.2020.
Die Touristenunterkünften werden ebenfalls schließen
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